Die Auktion erfolgt freiwillig, im Namen und für Rechnung der Einlieferer.
Die Weine werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlags befinden. Die Beschreibung
erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Sie stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der §§ 459 ff. BGB
dar. Für die Richtigkeit und Aktualität der im Auktionskatalog angegebenen Weinbewertungen wird keine Gewähr
übernommen.
Der Auktionator hat das Recht, Lots des Kataloges zu vereinigen, zu trennen, zurückzuziehen oder außerhalb der
Reihenfolge zu versteigern. Bei einer positiven Preisentwicklung behält sich der Auktionator vor, Schätzpreise nach oben zu
korrigieren.
Der Ausruf beginnt beim unteren Mindestgebotspreis, der im Katalog oder in den am Auktionstag ausgegebenen
Zusatzlisten aufgeführt ist. Die Versteigerungssprünge sind dem Auktionsablauf zu entnehmen.
Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird (Internet: Der
Zuschlag erfolgt an den Meistbietenden zum Auktionsende). Der Zuschlag erfolgt nur zu den von Koppe & Partner
vorgegebenen Bieterschritten. Der Auktionator kann im Namen des Einlieferers den Zuschlag vorbehalten oder verweigern.
Haben mehrere Bieter ein und dasselbe Höchstgebot abgegeben, und wird nach dreimaligem Aufruf desselben kein
Mehrangebot gemacht, wird das Lot nochmals ausgerufen oder der Zuschlag per Los erteilt. Bei schriftlichen Geboten der
gleichen Höhe auf ein bestimmtes Lot entscheidet der Posteingang. Der Versteigerer ist befugt, den erteilten Zuschlag
zurückzunehmen und das Lot erneut auszurufen, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist
oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.
Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr gegenüber
jeglichen Schadens bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter für
die Dauer von zwei Wochen an sein Angebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Zeit den vorbehaltlosen Zuschlag,
erlischt das Gebot. Wird ein Vorbehalt durch den Einlieferer nicht angenommen, kann das Lot, ohne Rückfrage an den
Bieter des Vorbehalts, zu einem höheren Gebot anderweitig vermittelt werden.
Bietaufträge werden auch schriftlich entgegengenommen. Durch Abgabe eines Angebotes oder Erteilung eines schriftlichen
Ersteigerungsauftrages erkennt der Bieter unsere Auktionsbedingungen an. Jeder Ersteigerer haftet auf Grund seiner
Anmeldung (Internet: Registrierung) persönlich für seine Käufe und kann nicht geltend machen, für Rechnung Dritter
gehandelt zu haben.
Vom Ersteigerer ist, zuzüglich zum Zuschlag, ein einheitliches Aufgeld von 10 % zu entrichten. Zudem wird pro gesteigertes
Lot eine Abwicklungsgebühr von EUR 5,00 erhoben. Das Aufgeld und die Lotgebühr sind umsatzsteuerpflichtig. Der
Zuschlagspreis ist hingegen nicht umsatzsteuerpflichtig.
Die Zahlungen sind in voller Höhe fällig: Vor Herausgabe der ersteigerten Lots, spätestens 14 Tage nach dem
Versteigerungstermin (Internet: Versteigerungsende) auf das Konto mit der IBAN DE38 2904 0090 0119 0560 00
Commerzbank Bremen unter Angabe des Namens, der Rechnungsnummer und des Versteigerungsdatums.
Wird die Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, so kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages
verlangen und, davon unabhängig, die Lots auf Kosten des Käufers nochmals versteigern. In diesem Fall haftet der Käufer
für den Ausfall und seine Rechte aus dem vorangegangenem Zuschlag erlöschen. Der Käufer hat keinen Anspruch auf einen
eventuellen Mehrerlös. Er wird zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1
% je angebrochenen Monats berechnet. Kursverluste und Einlösespesen gehen zu Lasten des Ersteigerers. Auch ohne
Mahnung haftet der Käufer bei verspäteter Zahlung oder Verweigerung der Abnahme eines zugeschlagenen Lots für
jeglichen Schaden.
Kaufgeld, -rückstände und Nebenleistungen kann der Auktionator im eigenen Namen einziehen/einklagen.
Die Lots können erst nach vollständiger Zahlung in Empfang genommen werden. Für Lots, die nicht spätestens 4 Wochen
nach dem Versteigerungstermin abgeholt oder auf Wunsch des Ersteigerers versandt wurden, wird für jeden angefangenen
Kalendermonat ein Lagergeld in Höhe von 5 % des Zuschlags erhoben. Saalbieter, die ihre ersteigerten Lots unmittelbar
nach Auktionsende bezahlen, bekommen die Weine frei Haus an eine inländische Adresse geliefert. Ansonsten werden die
Weine per Spedition/Post geliefert. Die Fracht geht hierbei zu Lasten des Ersteigerers. Die Transportkosten belaufen sich auf
EUR 1,50 pro 0,75 l-Flasche Inland (EU-Ausland: EUR 2,50 pro 0,75 l-Flasche), mindestens jedoch EUR 15,00 (Ausland: EUR
25,00) zzgl. MwSt. Eine Haftung für etwaige Beschädigungen oder Verluste übernimmt das Auktionshaus nicht.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Auktionators. Die Rechtsbeziehung nach deutschem Recht
Koppe & Partner übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust und die Fehlübertragung von Daten. Der Anwender trägt das
volle Risiko für eventuell durch den Betrieb oder das Nichtfunktionieren der Software verursachte Schäden und/oder
Folgeschäden, gleich welcher Art.